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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Halloween Familienwanderung mit Wanderart Rheingau

Stand: September 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der „Halloween-Familienwanderung mit Wanderart Rheingau“.

Veranstalter ist:

Laufart Rheingau e.K.
Inhaber: Bastian Inhülsen
Schwalbacher Straße 2
65343 Eltville am Rhein

handelnd unter der Filiale Wanderart Rheingau,
Rheingauer Straße 10
65343 Eltville am Rhein.

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des zwischen dem Veranstalter und der anmeldenden Person geschlossenen Vertrags.

Bei der Anmeldung minderjähriger Teilnehmender erklärt die anmeldende Person, dass sie zur Anmeldung des jeweiligen Kindes berechtigt ist.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Halloween-Familienwanderung erfolgt über die vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldemöglichkeit, insbesondere über den Onlineshop beziehungsweise die Veranstaltungsseite.

Die Darstellung der Veranstaltung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot auf Teilnahme ab.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung beziehungsweise Buchung durch den Veranstalter zustande.

Die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach erfolgreichem Vertragsschluss.

3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die jeweils geltende Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.

Die Teilnahmegebühr wird grundsätzlich unmittelbar mit Abschluss der Buchung fällig und ist über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten.

Soweit für bestimmte Altersgruppen, insbesondere Kinder, abweichende oder keine Teilnahmegebühren vorgesehen sind, ergibt sich dies aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

4. Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf, die Strecke, Start- und Zielpunkte, einzelne Programmpunkte oder zeitliche Abläufe aus sachlichem Grund zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.

Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Änderungen, Änderungen der Wege- oder Geländeverhältnisse, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen, die eine Anpassung im Interesse der Teilnehmenden erforderlich machen.

5. Charakter der Veranstaltung und Anforderungen an die Teilnehmenden

Bei der Halloween-Familienwanderung handelt es sich um eine Outdoor-Veranstaltung, die je nach Veranstaltungszeit teilweise oder vollständig bei Dämmerung oder Dunkelheit stattfinden kann.

Die Wanderung kann unter anderem über Wald-, Feld-, Weinbergs- und Wanderwege sowie unbefestigte, unebene, feuchte oder rutschige Streckenabschnitte führen.

Die Teilnehmenden haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie den körperlichen Anforderungen der ausgeschriebenen Strecke gewachsen sind.

Erforderlich sind insbesondere dem Wetter und Gelände angepasste Kleidung sowie geeignetes, möglichst festes Schuhwerk. Soweit die Veranstaltung in der Dämmerung oder Dunkelheit stattfindet, wird das Mitführen einer geeigneten Taschen- oder Stirnlampe empfohlen beziehungsweise kann nach Maßgabe der Veranstaltungsbeschreibung verpflichtend sein.

Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Personen ist Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung dienen.

6. Teilnahme von Kindern und Aufsichtspflicht

Die Halloween-Familienwanderung ist ausdrücklich als Veranstaltung für Familien konzipiert.

Minderjährige dürfen grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für minderjährige Teilnehmende verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern, gesetzlichen Vertretern beziehungsweise der von diesen mit der Aufsicht betrauten volljährigen Begleitperson.

Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Kinderbetreuung und keine individuelle Beaufsichtigung minderjähriger Teilnehmender.

Die verantwortliche Begleitperson hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr beaufsichtigte Kind den Anforderungen der Strecke gewachsen ist, geeignete Kleidung und Ausrüstung trägt und den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters folgt.

Kinder dürfen insbesondere an unübersichtlichen, steilen, rutschigen oder bei Dunkelheit schwierigen Streckenabschnitten nicht unbeaufsichtigt bleiben.

7. Sicherheit und Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen oder ihre weitere Teilnahme zu untersagen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Dies kann insbesondere gelten, wenn Teilnehmende

  • Anweisungen des Veranstalters trotz Aufforderung nicht beachten,
  • sich oder andere Teilnehmende gefährden,
  • erkennbar nicht über eine für die konkrete Situation erforderliche Ausrüstung verfügen oder
  • aufgrund ihres Zustands nicht in der Lage erscheinen, die Veranstaltung sicher fortzusetzen.

Bei einem vom Teilnehmenden zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Wetter, Streckenverhältnisse und höhere Gewalt

Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei für die Jahreszeit üblichen wechselhaften Wetterbedingungen statt.

Der Veranstalter kann die Strecke verkürzen, verändern, einzelne Programmpunkte auslassen, den Beginn verschieben, die Veranstaltung unterbrechen oder vollständig absagen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei Unwetter, Sturm, Gewitter, Starkregen, Eis- oder Schneeglätte, Hochwasser, Waldbrandgefahr, behördlichen Anordnungen, kurzfristigen Wegesperrungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen.

Die Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmenden.

Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig abgesagt und kein Ersatztermin angeboten, werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren erstattet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Reise-, Übernachtungs-, Ausrüstungs- oder sonstiger Aufwendungen, richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

9. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

Für die Veranstaltung besteht aufgrund ihres festen Veranstaltungstermins grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Freizeitbetätigungen.

Unabhängig davon räumt der Veranstalter folgende freiwillige Stornierungsmöglichkeit ein:

Bei einer Stornierung bis einschließlich vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro erstattet.

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Anstelle einer Stornierung kann nach vorheriger Mitteilung an den Veranstalter grundsätzlich kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Bei Kindertickets beziehungsweise Familientickets muss die Ersatzperson der entsprechenden Teilnehmerkategorie angehören.

Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

10. Haftung und Teilnahme auf eigene Verantwortung

Die Teilnahme an der Halloween-Familienwanderung erfolgt unter Berücksichtigung der typischen und erkennbaren Risiken einer Outdoor- und Wanderveranstaltung eigenverantwortlich.

Zu den typischen Risiken können insbesondere unebener oder rutschiger Untergrund, Wurzeln, Steine, Äste, Gefälle und Steigungen, Dunkelheit, eingeschränkte Sichtverhältnisse sowie wechselnde Witterungsbedingungen gehören.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihr Verhalten, ihre Geschwindigkeit und ihre Aufmerksamkeit den jeweiligen Gelände-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

Die Eigenverantwortung der Teilnehmenden entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Persönliche Gegenstände

Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Mobiltelefone, Kameras, Schmuck, Geld oder sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

11. Eigenverantwortliche gesundheitliche Einschätzung

Jede teilnehmende Person beziehungsweise bei Minderjährigen die verantwortliche Begleitperson ist selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob die Teilnahme angesichts des persönlichen Gesundheitszustands und der körperlichen Verfassung möglich ist.

Bei gesundheitlichen Bedenken sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Beschwerden ist die Wanderung erforderlichenfalls abzubrechen und der Veranstalter beziehungsweise eine von ihm eingesetzte Person zu informieren.

12. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung angefertigt werden.

Die Anfertigung und insbesondere Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmende identifizierbar im Mittelpunkt stehen, erfolgt nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise auf Grundlage einer hierfür erforderlichen Einwilligung.

Soweit Aufnahmen für Werbung, Social Media oder sonstige Marketingzwecke verwendet werden sollen und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Bei minderjährigen Teilnehmenden ist eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung durch die hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter zu erteilen.

Eine verweigerte oder widerrufene freiwillige Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung.

Gesetzlich zulässige Aufnahmen, insbesondere Übersichts- oder Veranstaltungsaufnahmen, für die keine individuelle Einwilligung erforderlich ist, bleiben hiervon unberührt.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anmeldung, Zahlungsabwicklung sowie zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

Soweit hierfür Dienstleister eingesetzt werden oder eine Übermittlung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, können personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

14. Absage oder Abbruch durch Teilnehmende

Entscheidet eine teilnehmende Person aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen in ihrer Person liegenden Gründen, die Wanderung nicht anzutreten oder vorzeitig abzubrechen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Die Aufsichtspflicht für mitgeführte Kinder bleibt auch bei einem vorzeitigen Abbruch bestehen.

15. Änderungen der Veranstaltung

Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsablaufs bleiben vorbehalten, sofern sie für die Teilnehmenden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Halloween-Familienwanderung nicht verändern.

Wesentliche Änderungen werden den angemeldeten Teilnehmenden, soweit möglich, rechtzeitig über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Veranstalter:
Laufart Rheingau e.K.
Inhaber: Bastian Inhülsen
Schwalbacher Straße 2
65343 Eltville am Rhein

Wanderart Rheingau
Rheingauer Straße 10
65343 Eltville am Rhein
E-Mail: info@wanderart-rheingau.de

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